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Buchempfehlung: Autor: Hilde Schwoyer: Setter heute

 

Richtlinien zur Gehorsamsausbildung

des Irish Setter Club Deutschland e. V.

Die Gehorsamsausbildung mit anschließender Prüfung nach den Richtlinien des ISCD e.V. ist

eine Möglichkeit, unsere Hunde im Umgang mit Menschen und Umwelt sicher zu erziehen und

um sie bei Wildkontakt unter Kontrolle zu bekommen. Dabei wird auch das Wesen des Hundes

auf Schussfestigkeit überprüft.

Stark schussempfindliche sowie schussscheue Hunde können die Gehorsamsprüfung(GHP)

nicht bestehen.

Eine im 1.oder

2. Preis bestandene GHP nach Prüfung in allen Fächern, stellt einen Teil für

die Erlangung der Zuchttauglichkeit in der Formzucht dar.

In Bezug auf die Durchführung einer GHP, gelten die gleichen Bedingungen, wie bei einem

Wesenstest des ISCD e.V. Als Ordnungsvorschriften zur Gehorsamsprüfung gelten die

Festlegungen der Wesenstestordnung des ISCD e.V. analog, soweit diese auf die GHP

anzuwenden sind.

Eine GHP soll an einen Wesenstest angeschlossen sein. Außerdem sollen je Prüfungstag

mindestens 3 Hunde gemeldet sein.

Da die GHP eine Zuchtprüfung des ISCD e.V. darstellt, ist die Teilnahme vorrangig für Irish

Setter möglich.

Die Prüfung wird von zwei Wesens oder

Leistungsrichtern des ISCD e. V. abgenommen.

Diese Personen sind vom Prüfungsleiter zu bestimmen.

Ausbildungsfächer:

1. Leinenführigkeit

2. Folgen frei bei Fuß

3. Sitz mit Umkreisen

4. Down auf Handzeichen

5. Hereinrufen aus 50 m Entfernung

6. Apportieren aus dem Stand

7. Apportieren auf Entfernung

8. Voranschicken und Down auf Triller

9. Feststellung der Schussfestigkeit

1. Leinenführigkeit

Der Hund geht an der durchhängenden Führerleine mit Lederhalsung dicht neben oder hinter

dem linken Knie des Führers. Dabei soll der Hund an Hindernissen rechts und links

vorbeigeführt werden, ohne sich mit der Führerleine zu verfangen. Jedes Verfangen oder Ziehen

mindert die Punktzahl.

2. Folgen frei bei Fuß

Das Folgen frei bei Fuß wird so geprüft, dass der unangeleinte Hund seinen Führer ohne lautes

Kommando dicht hinter oder neben dem Fuß folgt. Der Führer soll hierbei mit wechselndem

Tempo eine Strecke von mindestens 50 m gehen. Bei diesem Gang sind eine rechte und eine

linke Wendung durchzuführen. Außerdem soll der Führer nach einer halben Distanz einmal

stehen bleiben, wobei der Hund sich unaufgefordert zu setzen hat. Einwirkungen des Führers

mindern die Punktzahl.

3. Sitz mit Umkreisen

Der Führer umkreist den sitzenden Hund im Abstand von mindestens 3 m. Dabei hat sich der

Hund absolut richtig zu verhalten. Er darf weder aufstehen noch sich hinlegen.

4. Down auf Handzeichen mit Umkreisen und Umsteigen

Der sitzende, unangeleinte Hund erhält aus mindestens 5 m Entfernung durch das Sichtzeichen

des Führers ( erhobener Arm ) den Befehl, die Downlage einzunehmen. Der Führer umkreist

und übersteigt den Hund mehrmals. Der Hund darf dabei seine eingenommene Lage nicht

verändern. Hierbei ist auf korrekte Downlage großer Wert zu legen.

5. Hereinrufen aus 50 m Entfernung

Der Führer entfernt sich von dem sitzenden Hund 50 m. Auf Ruf oder Pfiff des Führers hat sich

der Hund diesem in zügigem Tempo zu nähern und korrekt vorzusitzen.

6. Apportieren aus dem Stand

Ein Apportierbock wird dem Hund ausgelegt. Auf das Kommando „Apport“ hat der Hund den

Apportierbock aufzunehmen und dem Führer nach korrektem Vorsitzen auszugeben.

7. Apportieren aus Entfernung

Der Apportierbock wird vor den sitzenden Hund auf eine Entfernung von 50 m sichtbar

ausgelegt. Der Hund hat auf das Kommando „Apport“ in flotter Gangart den Apportierbock zu

bringen und seinem Führer korrekt auszugeben.

8. Vorausschicken und Down auf Trillerpfiff

Der Hund wird geschnallt und vorausgeschickt. Wenn sich der Hund 30 bis 50 Gänge vom

Führer entfernt hat, erfolgt der Trillerpfiff. Hierauf hat der Hund sofort die Downlage

einzunehmen. Der Führer geht zum Hund und leint ihn an.

9. Feststellung der Schussfestigkeit

Zur Prüfung der Schussfestigkeit sind vor dem freilaufenden Hund in seiner Nähe mindestens 2

Schüsse in einem Zeitabstand von 10 20

Sekunden mit einer Schrotflinte (Mindestkaliber 20)

oder einer Startschusswaffe (Kartuschenmunition) im Mindestkaliber von 8 mm abzugeben.

Definition der verschiedenen Grade der Schussempfindlichkeit:

Schussempfindlich ist das Erschrecken vor dem Knall des Schusses. Dieses Erschrecken kann

sich in verschiedenen Graden äußern. Ist nur eine allgemeine Einschüchterung erkennbar

(Zusammenzucken, geduckte Haltung, Einklemmen der Rute), ohne dass sich der Hund in der

Weiterarbeit stören lässt, so spricht man von „leichter Schussempfindlichkeit“.

Sucht er unter Zeichen der Ängstlichkeit Schutz bei seinem Führer, nimmt aber innerhalb einer

Minute die Arbeit wieder auf, so wird das als „Schussempfindlichkeit“ bezeichnet.

Übersteigt die Dauer der Arbeitsverweigerung und des Beeindrucktseins diese Minute, so ist die

Schussempfindlichkeit stark. Die Grenzen für diese „starke Schussempfindlichkeit“ sind eine

und fünf Minuten. Währt die Arbeitsverweigerung länger als 5 Minuten, so wird der Hund

einem schussscheuen gleichgesetzt.

Schussscheue“ ist gegeben, wenn der Prüfling satt des Schutzsuchens bei seinem Führer

ausreißt und sich damit der Einwirkung seines Führers entzieht.

Abschlussbewertung der Gehorsamsausbildung

Um die Hunde möglichst differenziert bewerten zu können, wird die Prüfung nach dem 5PunkteSystem

durchgeführt:

Leistungsziffern (LZ)

Ungenügend 0

Mangelhaft 1

Genügend 2

Gut 3

Sehr gut 4

Hervorragend 5

Fachwertziffern (FZ)

1. Leinenführigkeit 1

2. Folgen frei bei Fuß 3

3. Sitz mit Umkreisen 2

4. Down auf Handzeichen 2

5. Hereinrufen aus 50 m 3

6. Apportieren aus dem Stand 3

7. Apportieren auf Entfernung 4

8. Vorausschicken und down 5

9. Feststellung der Schussfestigkeit 4

Formel: FZ x LZ = (Urteilsziffer) max. 135

Für die Preise 13

sind folgende Mindestpunktzahlen zu erreichen:

1. Preis 100 Punkte

2. Preis 70 Punkte

3. Preis 54 Punkte

Stark schussempfindliche sowie schussscheue Hunde können die Schussfestigkeitsüberprüfung

und damit die gesamte Gehorsamsprüfung nicht bestehen.

Leicht schussempfindliche und schussempfindliche Hunde können keinen 1. Preis erzielen.

Ein Hund kann nur dann den 1. Preis bekommen, wenn er in keinem Fach eine schlechtere

Bewertung als „GUT“ erhält und mindestens 100 Punkte erreicht.

Für einen 2.Preis darf die Leistung in keinem Fach geringer als „GENÜGEND“ sein, wobei in

der Schussfestigkeit die Mindestnote „GUT“ erforderlich ist und insgesamt mindestens 70

Punkte erreicht werden müssen.

Zum 3. Preis sind mindestens 54 Punkte zu erreichen.

 

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Last modified: 01/20/12